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Rutschsicherheit

Die schönste Oberfläche für Naturwerkstein ist die polierte Oberfläche. Farbe und Struktur kommen dabei am besten zur Geltung. Nachteilig ist jedoch, dass ein polierter Bodenbelag oft eine hohe Glätte aufweist, die für öffentliche Bereiche nicht geeignet ist. Das Thema Rutschsicherheit ist bei MAGNA seit der Gründung ein vieldiskutiertes Thema gewesen. Verschiedenste Verfahren auf mechanischer und chemischer Basis wurden ausprobiert und als ungeeignet abgelegt. Besonders die chemischen Verfahren entsprachen nicht den eigenen Umweltschutzanforderungen der Firmengründer.

LaserGrip® ist zur Zeit das einzige, garantiert chemiefreie Verfahren zur Erzeugung der Rutschsicherheit (R9). Damit ist unter anderem auch am ehesten die Hygieneanforderung zur Verhütung von Krankenhausinfektionen bei geichzeitig geforderter Rutschsicherheit gewährleistet. Die Einführung der genormten Rutschhemmung in Deutschland hat zu einem Rückgang der Unfallzahlen im Bereich der Fußböden (Unfallursache) geführt.

Die Nominierungen und Vorschriften kommen allerdings von verschiedenen Institutionen und Organisationen mit unterschiedlicher rechtlicher Relevanz.

Das oft zitierte Merkblatt BGR 181 ist ein Regelwerk der Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallkassen mit Weisungscharakter. In diesem Merklatt ist die Bewertungsgruppe "R9" definiert. Basis ist die Prüfungsvorschrift DIN 51130, die festlegt, nach welchen Prüfkriterien Bodenbeläge für den Innenbereich zu testen sind. In der BGR 181 ist außerdem genau aufgeführt, für welche Bereiche welche Bewertungsgruppe gefordert wird. Dort wird auch festgelegt, welche Bedingungen ein Belag für bestimmte Bewertungsgruppen zu erfüllen hat. Wichtig ist, dass jeder Bodenbelag zu prüfen ist. Dies betrifft Naturstein, Keramik, Kunststein und Parkett  ebenso wie Linoleum und PVC. Das Prüfinstrument ist die "Schiefe Ebene".

 

R9       3°-10°                         

Mindestanforderung für öffentliche Bereiche z.B. Verkaufs- und Kundenräume

R10 >10°- 19°           

z. B. Sanitärräume

R11 >19°- 27°

z. B. Steinsägereien

R12 >27°- 35°

z.B. Galvanisierräume

R13 >35°

z.B. Wasserwerkstatt in Gerbereien

  

Die Verschärfung der Anforderungen an die Rutschsicherheit (R9) in der BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel) im Oktober 2003 hatte für die Lasertechnik keine Auswirkungen, wohl aber für angeätzte oder geschliffene Flächen. Für dunkle Sorten wie Labrador oder Assoluto reichte der 120er Schliff nicht mehr aus. Auch hochdichte, hellere Gesteine wie Bohus Grau oder Kuru waren mit diesem Schliff nicht mehr ausreichend rutschsicher. Durch die jeweils neueste Lasergeneration, die meistens alle zwei Jahre verfügbar ist, war das Erreichen der neuen Anforderungen kein Problem für uns. Durch die exakte, computergestützte Technologie ist die Bearbeitung sehr genau und reproduzierbar.